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Was passiert bei der bzw. für die Jahresabschlusserstellung?

Wir als Ihr Steuerberater führen folgende Arbeiten bei der Jahresabschlusserstellung aus:

  • Kontrolle der Anfangsbestände und ggf. Abstimmung mit Prüfungsbilanzen
  • nochmalige Kontrolle, ob alle Formalien aus der Buchhaltung erfüllt sind (Überprüfen des Vorliegens aller Leasingverträge, Darlehensverträge, Saldenbestätigungen...)
  • Überwachung der gestezlchen Vorschriften zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung
  • Klärung alles bislang ungeklärten Posten aus der Buchhaltung (Zahlungen ohne Vorlage von Belegen)
  • Übernahme des Zahlenwerks aus der Buchhaltung
  • Klärung von Bewertungsfragen (Wertabschreibungen, Wertberichtigungen)
  • Überprüfung der Abgrenzungsposten
  • Warenbestandsabstimmung und Abstimmung der unfertigen Leistungen
  • Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
  • Vornahme der möglichen bzw. notwendigen Abschreibungen
  • Vornahme aller notwendigen Abschlussbuchungen
  • Rückstellungsbildung für einen optimalen Kostenansatz
  • Überprüfung von Tantiemeverpflichtungen
  • Abstimmung mit den Mandanten über zukünftige Investitionen für den möglichen Investitionsabzugsbetrag
  • Führen der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Verzinsung der Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen und Übergabe der Verzinsung in die Einkommensteuererklärung der Betroffenen
  • Übergabe der Gewinnanteile in die Erklärungen

Alle Maßnahmen werden durchgeführt unter dem Gesichtspunkt, für wen der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung erfolgt.

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