Was passiert bei der bzw. für die Jahresabschlusserstellung?
Wir als Ihr Steuerberater führen folgende Arbeiten bei der Jahresabschlusserstellung aus:
- Kontrolle der Anfangsbestände und ggf. Abstimmung mit Prüfungsbilanzen
- nochmalige Kontrolle, ob alle Formalien aus der Buchhaltung erfüllt sind (Überprüfen des Vorliegens aller Leasingverträge, Darlehensverträge, Saldenbestätigungen...)
- Überwachung der gestezlchen Vorschriften zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung
- Klärung alles bislang ungeklärten Posten aus der Buchhaltung (Zahlungen ohne Vorlage von Belegen)
- Übernahme des Zahlenwerks aus der Buchhaltung
- Klärung von Bewertungsfragen (Wertabschreibungen, Wertberichtigungen)
- Überprüfung der Abgrenzungsposten
- Warenbestandsabstimmung und Abstimmung der unfertigen Leistungen
- Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
- Vornahme der möglichen bzw. notwendigen Abschreibungen
- Vornahme aller notwendigen Abschlussbuchungen
- Rückstellungsbildung für einen optimalen Kostenansatz
- Überprüfung von Tantiemeverpflichtungen
- Abstimmung mit den Mandanten über zukünftige Investitionen für den möglichen Investitionsabzugsbetrag
- Führen der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Verzinsung der Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen und Übergabe der Verzinsung in die Einkommensteuererklärung der Betroffenen
- Übergabe der Gewinnanteile in die Erklärungen
Alle Maßnahmen werden durchgeführt unter dem Gesichtspunkt, für wen der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung erfolgt.