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AU-Bescheinigung ab 01.01.2023

Ab dem 01. Januar 2023 hat sich hier einiges geändert.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital.

Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern wie gewohnt krankmelden und den Zeitraum der Krankheit melden.

Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber:innen (bzw. die Lohnabrechnungsstelle) die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.

 

Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

 

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