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Was bedeutet abschreiben?

"abschreiben" bedeutet, dass die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes verteilt werden.

Grundsätzlich sind betriebliche Aufwendungen, die ein Unternehmer hat, als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sofort gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Dies gilt jedoch nur für Verbrauchsgegenstände, die üblicher Weise innerhalb eines Wirtschaftsjahres verbraucht werden. Z.B. Benzin Bürobedarf, Porto, die Handelsware usw.

Es gibt aber auch Gegenstände, die ein Unternehmer längerfristig im Unternehmen einsetzt. Z.B. Schreibtische, Maschinen, Pkw usw.

Um die Aufwendungen zur Anschaffung solcher gegenstände den Nutzungsjahren zuzuordnen, werden die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung verteilt.

Handelsrechtlich ist der Unternehmer freier in seiner Verteilungsgestaltung. Hier muss nur kaufmännisch gerecht geschätzt werden. Werden Pkw firmenintern z.B. immer 5 Jahre genutzt und dann wieder verkauft, kann auf 5 Jahre abgeschrieben werden.

Steuerrechtlich gibt es genaue Vorschriften über die Abschreibung; §§ 7 ff EStG.

Ein neuer Pkw wird z.B. auf 6 Jahre abgeschrieben. Die Verteilung der Kosten erfolgt hierbei monatsgenau.

Elektronische Geräte werden monatsgenau auf 3 Jahre abgeschrieben, d.h. die Anschaffungskosten werden auf 3 Jahre verteilt.

Weiterhin gibt es Regelungen über Gegenstände, deren Anschaffungskosten gewingwertig sind; diese Gegenstände werden als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" bezeichnet. Die regelungen hierüber befinden sich in § 6 EStG (Bewertungsvorschrift).

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