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Wieviel Steuer muss ich zahlen?

Die Höhe der Steuern hängt von der Steuerart ab.

Jede Steuer hat seine eigene Berechnungsgrundlage.

Die grundlegendsten Steuerarten für Unternehmer und Selbständige sind

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

 

Umsatzsteuer - USt

Mit der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird die Wertmehrung in einer Leistungskette besteuert.

Die erzielten Nettoumsätze bzw. Nettoerlöse sind die Basis/Bemessungsagrundlage für die Umsatzsteuer.

Der anzuwendende Steuersatz wird mit dem Nettowert multipliziert.

Die bekanntesten Steuersätze sind 7% und 19%.

 

Beispiel:

Wird z.B. ein Nettopreis in Höhe von 100 Eur vereinbart und ist ein Steuersatz in Höhe von 19% anzuwenden, wird gerechnet:

100 Eur x 19% = 19 Eur

Der Käufer hat also 119 Eur zu bezahlen.

Die Steuersätze verändern sich nicht mit steigenden Umsätzen.

 

Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer - ESt/Soli/KiSt

Mit der Einkommensteuer soll die Summe des Einkommens von Privatpersonen innerhalb eines Kalenderjahres versteuert werden.

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Basis/Bemessungsgrundlage für die ESt/Soli/KiSt.

Der anzuwendende Steuersatz wird mit der Bemessungsgrundlage multipliziert.

Der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen an.

Einkommensteuer fällt erst bei einem zu versteuererndem Einkommen in Höhe von ca. 9.000 Eur an.

Ab diesem Einkommen beginnt eine Besteuerung; beginnend mit ca. 10% bis zum Höchststeuersatz von 45%.

Der Soli beträgt zur Zeit 5,5% der ESt.

Die KiSt beträgt je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit 8% - 9% der ESt.

Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz.

Bei einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 90.000 Eur entsteht eine durchschnittliche ESt von ca. 33%.

 

Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag - KSt/Soli

Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen/Gewinn von Körperschaften besteuert. Das sind z.B. Unternehmergesellschaften (haftungabeschränkt), GmbH´s, AG.

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Basis/Bemessungsgrundlage für die KSt/Soli.

Die KSt beträgt 15%. Der Soli beträgt zur Zeit 5,5%.

Der Steuersatz bleibt immer konstant.

Der anzuwendende Steuersatz wird mit der Bemessungsgrundlage multipliziert.

Bei einem zu versteuerndem Einkommen/Gewinn von 100.000 Eur beträgt die KSt demnach 15.000 Eur und der Soli 835 Eur (15.000 Eur x 5,5%).

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert ebenfalls neben der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den Gewinn von Gewerbebetrieben.

Gewerbebetriebe sind alle Unternehmen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Vereinfacht wird er gleichgesetzt mit dem gewerblichen Gewinn.

Natürliche Personen und Personengesellschaften besitzen einen Gewerbesteuerfreibetrag in Hölhe von 24.500 Eur. Erst ab diesem Gewinn fällt Gewerbesteuer an.

Auf Basis des zu versteuernden Gewinns setzt das Finanzamt einen Gewerbestuermessbetrag fest. Dieser beträgt 3,5% von zu versteuernden Gewinn.

Auf dieser Basis setzen die Gemeinden die Gewerbesteuer mit Hilfe eines Gewerbestuerhebesatzes fest.

Die Gewerbesteuerhebesätze werden von den Gemeinden selbst festgesetzt.

Diese bewegen sich zwischen 200% bis 500%.

 

Beispiel:

Gewerbesteuerhebesatz beispielhaft 390%

gewerbesteuerlicher Gewinn 100.000 Eur

abzüglich Gewerbesteuerfreibetrag 24.500 Eur

zu versteuernder Gewinn 75.500 Eur

75.500 Eur x 3,5% = 2.642 Eur Gewerbesteuermessbetrag

2.642 Eur x 390% = 10.303 Eur Gewerbesteuer

 

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