Betriebsveranstaltung
Betriebsveranstaltungen sind betriebliche Veranstaltungen die gesellschaftliche begründet sind.
Entscheidend ist, dass die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung allen Betriebsangehörigen Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Für Betriebsveranstaltungen wird ein Freibetrag in Höhe von 110 € (inkl. Umsatzsteuer) pro Person gewährt.
Pro Jahr werden 2 Betriebsveranstaltungen als üblich anerkannt.
Bei mehr als 2 Veranstaltungen innerhalb eines Jahres können Sie als Arbeitgeber frei entscheiden, welche Sie als steuerfreie Betriebsveranstaltung nutzen möchten.
Bei überschreiten der 110 € pro Person einschließlich Umsatzsteuer, entfällt der Vorsteuerabzug auf sämtliche mit dieser in Verbindung stehenden Veranstaltung.