Spenden
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen senken im Rahmen des Sonderausgabenabzugs die Steuerbelastung. Für Spenden sind bis zu einem Betrag von 200 € reicht ein Kontoauszug und ein Beleg der geförderten Organisation als Nachweis aus. Bei Spenden über 200 € ist eine gesonderte Spendenbescheinigung der Organisation als Nachweis notwendig. Auch Sachspenden in form von beispielsweise Kleidung oder Lebensmitteln sind absetzbar.
Beispiele für Spenden:
- Fördervereine
- Schulen
- Kirchengemeinden
- Politische Parteien
- Vereine
- Stiftungen
- Hilfsorganisationen