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Tuesday-Sunday 11am - 3pm
5pm - 11pm

Spenden

 

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen senken im Rahmen des Sonderausgabenabzugs die Steuerbelastung. Für Spenden sind bis zu einem Betrag von 200 € reicht ein Kontoauszug und ein Beleg der geförderten Organisation als Nachweis aus. Bei Spenden über 200 € ist eine gesonderte Spendenbescheinigung der Organisation als Nachweis notwendig. Auch Sachspenden in form von beispielsweise Kleidung oder Lebensmitteln sind absetzbar.

 

Beispiele für Spenden:

  • Fördervereine
  • Schulen
  • Kirchengemeinden
  • Politische Parteien
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Hilfsorganisationen

 

 

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