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Tuesday-Sunday 11am - 3pm
5pm - 11pm

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung muss ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort, der außerhalb des Ortes liegt, an dem er seinen Lebensmittelpunkt unterhält, übernachten.

Dabei spielt die Anzahl der Übernachtungen eine untergeordnete Rolle.

Für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist deshalb der Bezug einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wichtig. Eine doppelte Haushaltsführung kann nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie beruflich veranlasst ist.

Die Entscheidung darüber, ob eine Wohnung in der Weise am Beschäftigungsort, nämlich so zur ersten Tätigkeitsstätte gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen kann, ist unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und insbesondere von den individuellen Verkehrsverbindungen zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abhängig.

Dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein wesentliches, allerdings nicht allein entscheidungserhebliches Merkmal. Auch eine Entfernung von 141 km kann noch angemessen sein.

Aus Vereinfachungsgründen kann von einer Zweitunterkunft oder -wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte ausgegangen werden, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte weniger als die Hälfte der Entfernung der kürzesten Straßenverbindung zwischen der Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) und der ersten Tätigkeitsstätte beträgt.