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Muss ich meine Rechnungen nummerieren?

Ganz deutlich: Ja.

Einzeln aufgezeichnete Erlösrechnungen müssen zwingend eine fortlaufende Nummerierung enthalten, um dem Finanzamt eine Lückenlosigkeit der Verbuchungen und Aufzeichnungen nachweisen zu können. Ansonsten drohen Schätzungen wegen nicht nachgewiesener Lückenlosigkeit.

Wie geht sowas?

Die Vorgaben lauten: "Es muss ein insich schlüssiges, fortlaufendes System sein." Das einfachste System ist, man beginnt mit 1 und zählt lückenlos weiter. Das gilt auch für Stornos bzw. Gutschriften.

Was ist am besten?

Ein am besten gibts hier nicht. Es muss durch das Rechnungsnummernsystem sichergestellt werden, dass jede Rechnungen/Storno/Gutschrift eindeutig identifizierbar ist und evtl. fehlende rechnungen ermittelbar sind.

Was darf?

Das einfachste ist, mit 1 zu beginnen und u.U. irgendwann mit 4.743.557 aufzuhören.

Möglich ist auch 2020 mit 1 zu beginnen (2020-1) und dann fortlaufend, lückenlos weiterzuzählen. Dann 2021 wieder mit 1 (2021-1) zu beginnen und fortzuführen.

Wenn hier zu viele Rechnungsnummern entstehen, kann man monatlich unterbrechen (2020-1-1 oder 2020-Jan-1), um dann mit Februar neu anzusetzen (2020-2-1 oder 2020-Feb-1) usw.

Wenn hierdurch immer noch zu viele Rechnungsnummern entstehen, ist auch ein tagesweises Sytem möglich; z.B. am 01. Januar 2020 beginnen 2020.01.01-01 bis 2020.01.01-35, um dann am 02. Januar 2020 neu zu beginnen mit 2020.01.02-01 bis 2020.01.02-47. Die Rechnungen am 03. Januar 2020 lauten dann z.B. 2020.01.03-01 bis 2020.01.03-28.

Was wird empfohlen?

Jeder Unternehmer kann selbst einschätzen, welches System er einsetzt. Wenn die Rechnungsnummernvergabe programmseitig erfolgt, besteht sowieso kein Promlem hinsichtlich der Forläufigkeit.

Wenn die Rechnungsnummern manuell vergeben werden, sollte ein einfaches System gewählt werden, um keine Irrtümer entstehen zu lassen.

Das einfachste System ist das jahresweise System.

Vorn die Jahreszahl, dahinter die fortlaufenden Nummern bis zum Jahresende. z.B. 2020-1 bis z.B. 2020-5376 und im Folgejahr wieder mit 2021-1 beginnen.

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