44 Euro Tank Gutschein
Die Zahlung eines Tank-Gutschein durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gilt als Sachleistung.
Ab dem 01.01.2020 gelten verschärfte Regelungen für die Besteuerung von Sachleistungen.
Nunmehr werden nur noch reine Sachleistungen oder genau definierte Zuwendungen pauschal durch den Arbeitgeber versteuert, so dass für den Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung anfällt.
Dies gilt auch für den 44-Euro-Tankgutschein. Die einfache Zahlung von 44 Euro an den Arbeitnehmer führt zur vollen Lohnversteuerung und zur Entstehung von Sozialversicherungsbeiträgen.