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Was mache ich, wenn das Finanzamt mich prüfen will?

Wenn sich ein Finanzamt zu einer Betriebsprüfung anmeldet, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren.

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Das zuständige Finanzamt verschickt als erstes eine Prüfungsanordnung mit folgenden Angaben:

  • Festlegung der Steuerarten, die geprüft werden sollen (Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder Lohnsteuer),
  • die zu prüfenden Jahre, also den Prüfungszeitraum (meistens 3 zusammenhängende Jahre),
  • der Nennung des betrauten Prüfers,
  • Festlegung des Beginns der Prüfung,
  • dem Ort der Prüfung, wo also die Prüfung stattfinden soll. Im Finanzamt, beim Steuerpflichtigen oder beim Steuerberater
  • und der Aufzählung, welche Unterlagen der Prüfer hierzu einsehen möchte und in welcher Form.
    Hier werden meiste die Kostenrechnungen, die Erlöse, Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge, Darlehensauszüge, , Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungendie digitalen Verbuchungen, aber auch die Speicherungen der elektronischen Kassen, Programmierprotokolle und Bedienungshandbücher angefordert; je nach Einzelfall und Besonderheit des Unternehmens.

Gegen diese Prüfungsanordnung oder gegen Teile der Prüfungsanordnung kann ganz normal Einspruch eingelegt werden.

Die angeforderten Unterlagen sollten dann zusammengestellt und noch einmal durchgeschaut werden, um sicherzustellen, dass der Prüfer auch nur die Unterlagen erhält, die angefordert wurden. Also am besten sind alle Zettel, Notizen und post-it-Marker zu entfernen, die nicht Teil der Buchhaltung und Unterlagen sind.

Wenn wir die Buchhaltung erstellt haben, haben wir bereits die monatlichen Unterlagen so aufgearbeitet, dass diese schon entsprechend vorbereitet sind.

Da die Betriebsprüfungen oder Sonder-Prüfungen auch meist in unseren Räumen stattfinden und wir die Unterlagen grundsätzlich vorher noch einmal sichten, besteht kein Grund zur Beunruhigung.