123 Main Street 9876 Anytown
Tuesday-Sunday 11am - 3pm
5pm - 11pm

Wo steht, was ich demnächst das Finanzamt bezahlen muss?

Grundsätzlich teilt das Finanzamt mit, was und wann etwas zu zahlen ist.

Dies geschieht mittels von Steuerbescheiden.

Die Zahlungsbeträge aufgrund von Steuererklärungen werden durch die Steuerbescheide festgesetzt. Meist ist der Betrag 1 Monat nach Zugangs des Bescheides fällig.

Meist werden die Vorauszahlungen für die zukünftigen Jahre auf den Steuerbescheiden mit angepasst. Die Vorauszahlungen können aber auch separat festgesetzt werden.

Auch auf den Vorauszahlungsbescheiden werden die Beträge und die Zahlungszeitpunkte dargestellt. Diese Termine sollten sich immer notiert werden.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Umsatzsteuer dar.

Die Umsatzsteuer ist eine Anmeldesteuer. Hierbei geht das Finanzamt davon aus, dass der Betrag dem Unternehmer bekannt ist, da er sie ja selbst angemeldet hat. Die Umsatzsteuer aufgrund der Umsatzsteuererklärung wird immer automatisch 1 Monat nach Einreichung der Umsatzsteuererklärung fällig.

Sollten die gespeicherten Daten zur Umsatzsteuer abweichen zu den erklärten Beträgen ergeht eine Mitteilung (kein Bescheid) hierüber. Hier werden dann die abgeänderten Beträge und der Zahltermin aufgeführt.

Haben wir die Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, teilen wir Ihnen mit, wieviel und wann etwas zu zahlen ist. Diese Mitteilung finden Sie immer auf dem Anschreiben zur Buchhaltung, das Sie von uns per Post oder per email erhalten.

Gleiches gilt für die Lohnsteuer. Den Zahlbetrag erhalten Sie hier in Form der Lohnsteueranmeldung.