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Wann werden Umsatzsteuervorauszahlungen fällig

Je nach Höhe der Gesamtvorauszahlung des Vorjahres wird der Turnus der einzureichenden Umsatzsteuetrvoranmeldungen und der damit zu leistenden Umsatzsteuervorauszahlungen vom Finanzamt festgesetzt.

Grundsätzlich ist eine Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise einzureichen.

Beträgt die Gesamtvorauszahlung des Vorjahres weniger als 1.000 Eur, braucht jedoch keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und somit keine Umsatzsteuervorauszahlung geleistet werden.

Beträgt die Gesamtvorauszahlung des Vorjahres mehr als 7.500 Eur, müssen monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden.

DieUmsatzsteuervoranmeldungen kölnnen erst beim Finanzamt eingereicht werden, wenn der entsprechende zeitraum Vorbei ist.

Die Umsatzsteuervorauszahlung wird immer zum 10. des Folgemonats des entsprechenden Voranmeldungszeitraums fällig.

Beispiel quartalsweise:

  • I. Quartal zum 10.4.
  • II. Quartal zum 10.07.
  • III. Quartal zum 10.10.
  • IV. Quartal zum 10.01. des Folgejahres

Beispiel monatlich:

  • Januar zum 10.02.
  • Februar zum 10.03.
  • März zum 10.04.
  • April zum 10.05.
  • Mai zum 10.06.
  • Juni zum 10.07.
  • Juli zum 10.08.
  • August zum 10.09.
  • September zum 10.10.
  • Oktober zum 10.11.
  • November zum 10.12.
  • Dezember zum 10.01. des Folgejahres

Die Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung und Zahlungsfrist für die Umsatzsteuervorauszahlung kann durch die Abgabe eines Antrages auf Dauerfristverlängerung verlängert werden.

Mit diesem Antrag auf Dauerfristverlängerung ist bei monatlich einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Umsatzsteuersondervorauszahlung zu leisten.

Die Umsatzsteuersondervorauszahlung beträgt 1/11 der Jahresvorauszahlung des Vorjahres.

Die Umsatzsteuersondervorauszahlung ist eine Art Kaution, die mit der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember wieder erstattet wird.

Mit Gewährung der Dauerfristverlängerung verschieben sich die Abgabe- und Vorauszahlungstermin wie folgt:

  • Januar vom 10.02. auf 10.03.
  • Februar vom 10.03. auf 10.04.
  • März vom 10.04. auf 10.05. usw.