Wann werden Gewerbesteuervorauszahlungen fällig
Wenn Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt wurden, werden sie immer zum 15. des mittleren Monats im Quartal fällig.
Wenn diese Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag falen, werden sie zum nächsten Werktag fällig.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden niemals monatlich nur quartalsweise festgesetzt.
Also:
- I. Quartal zum 15.02.
- II, Quartal zum 15.05.
- III. Quartal zum 15.08.
- IV. Quartal zum 15.11.