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Ich habe Stripe. Muss ich sowas wie Konto Auszüge abgeben?

Das kommt darauf an, wem das Stripe-Konto gehört und wie der Gewinn ermittelt wird.

Wird der Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, müssen keine Bestände aufgezeichnet werden. Daher ist auch kein Saldo des Stripe-Kontos wichtig.

Für die Buchhaltung ist es jedoch wichtig zu wissen, wann die Geldflüsse sind für die Erlöse, aber auch für die Kosten.

Da auf dem Stripe-Konto unter Umständen Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge oder Stornierungen miteinander verrechnet werden, ist für den Buchhalter nicht immer klar ersichtlich, ob und wann Zahlungsflüsse stattgefunden haben.

Daher ist das Einreichen der Kontoauszüge von Stripe hilfreich. Wenn eine andere Möglichkeit des Zahlungsnachweises besteht, ist diese auch möglich.

Es geht letztendlich nur darum zu erkennen, wann die Zahlungsflüsse waren. Wenn dies auf der Rechnung notiert wird, reicht das für die Buchhaltung.

Wichtig ist jedoch die Aufbewahrung der Auszüge durch den Unternehmer selbst; zumindest in abgespeicherter Form; falls das Finanzamt die Zahlungszeitpunkte überprüfen möchte.

Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, sind die Kontoauszüge wichtig, da in der Bilanz auch der Saldo zum Bilanzstichtag ausgewiesen werden muss.

Gehört das Stripe-Konto jedoch nicht dem Unternehmer oder Selbständigen, wird das Stripe-Konto nicht mit bilanziert. Dann reicht die Erfassung der Zahlungen wie bei der Einnahmen-Überschussrechnung.