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Gibt es einen Leitfaden für das Vorbereiten der Unterlagen für die Buchhaltung bei Einnahmen-Überschussrechnung?

Für eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) müssen folgende Punkte beachtet und befolgt werden:

Richten Sie idealerweise bei einer Bank ein 

Betriebliches- / Geschäftskonto ein:

-         Bitte lassen Sie wenn möglich über dieses Konto nur Ihre geschäftlichen Transaktionen laufen.

-         Alle Kontoauszüge mit den Belegen zu den geschäftlichen Bewegungen auf dem Konto einreichen.

-         Sollten private Abbuchungen oder Einzahlungen auf dem Geschäftskonto getätigt worden sein, diese unbedingt irgendwie kenntlich machen

-         Sollten versehentlich geschäftliche Bewegungen über ein Privatkonto gelaufen sein, reichen Sie unbedingt die dazugehörigen Belege mit ein und schreiben darauf „vom Privatkonto bezahlt“

Sollten Sie nur über ein privates Bankkonto für Ihre geschäftlichen Tätigkeiten verfügen:

-         Sie müssen nicht zwingend Ihre Kontoauszüge einreichen, müssen dann aber unbedingt darauf achten, dass

1.       Alle betrieblichen Belege eingereicht werden, die in dem Monat von Ihnen bezahlt worden sind oder von Ihnen vereinnahmt worden sind.

2.       Auf den Belegen, das Datum notiert ist, wann der Betrag gezahlt wurde.

3.       Auf den Belegen notiert werden muss, wie der Betrag gezahlt wurde, z.B. privat Konto, Paypal, Kreditkarte,…

-         Wenn Sie uns keine Kontoauszüge einreichen, denken Sie bitte daran, dass die Ein- und Ausgangsrechnungen nach dem Zufluss- / Abflussprinzip versteuert werden müssen!

Wenn Sie z.B. eine Rechnung schreiben, die auf den 12.01. datiert ist, aber Sie erst am 01.03. das Geld vom Kunden erhalten, müssen Sie den Rechnungsbetrag im März versteuern, NICHT im Januar!

Barbelege:

Reichen Sie die von Ihnen mit Bargeld gezahlten Rechnungen und Kassenbons ebenfalls für den jeweiligen Monat mit ein.

Am besten sammeln Sie diese in einer Folie und bringen diese mit den Kontoauszügen und / oder Bankbelegen mit.

Sollten Sie mal einen Beleg aus dem Vormonat oder den Vormonaten vergessen haben einzureichen, macht das gar nichts.

Bringen Sie diesen einfach mit Ihrem nächsten Buchhaltungsunterlagen mit.