Was ist ein Geschäftsauto?
Grundsätzlich gilt:
- Wirtschaftsgüter, die nicht mindestens zu 10% betrieblich genutzt werden, dürfen kein Betriebsvermögen sein (reines Privatvermögen).
- Wirtschaftsgüter, die mindestens 10% aber nicht 50% betrieblich genutzt werden, können zu Betriebsvermögen gemacht werden (gewillkürtes Betriebsvermögen).
- Wirtschaftsgüter, ab einer betrieblichen Nutzung von 50% müssen dem Betriebsvermögen zugeordet werden (zwingend Betriebsvermögen).
Dies gilt auch für Fahrzeuge.
Ist ein Fahrzeug also entsprechend 2. und 3. Betriebsvermögen geworden, spricht man auch von einem Geschäftsauto oder Firmenwagen.