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Was ist ein Geschäftsauto?

Grundsätzlich gilt:

  1. Wirtschaftsgüter, die nicht mindestens zu 10% betrieblich genutzt werden, dürfen kein Betriebsvermögen sein (reines Privatvermögen).
  2. Wirtschaftsgüter, die mindestens 10% aber nicht 50% betrieblich genutzt werden, können zu Betriebsvermögen gemacht werden (gewillkürtes Betriebsvermögen).
  3. Wirtschaftsgüter, ab einer betrieblichen Nutzung von 50% müssen dem Betriebsvermögen zugeordet werden (zwingend Betriebsvermögen).

Dies gilt auch für Fahrzeuge.

Ist ein Fahrzeug also entsprechend 2. und 3. Betriebsvermögen geworden, spricht man auch von einem Geschäftsauto oder Firmenwagen.

 

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