Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit die neu gegründete GbR beim Finanzamt angemeldet werden kann?
Damit wir die neu gegründete GbR beim Finanzamt anmelden können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung (wenn Gewerbebetrieb)
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der Gesellschafter
- betriebliche Adresse
- betriebliche Bankverbindung
- bisherigen vorhandenen steuerlichen Angaben: Steuernummer, ID-Nummer der Gesellschafter
- unterschriebene Vertretungs- und Postzustellungsvollmacht für uns
- Gewinnverteilung
- ggf. Gesellschaftsvertrag
Weiterhin benötigen wir folgende Informationen:
- geschätzter Umsatz im Gründungsjahr
- geschätzter Umsatz im Folgejahr
- bei einem Jahresumsatz iHv € 22.000 Anwendung der Kleinunternehmerregelung? - kein Umsatzsteuerausweis, kein Vorsteuerabzug
- geschätzter Gewinn im Gründungsjahr
- geschätzter Gewinn im Folgejahr
- Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder Bilanz
Mit diesen Angaben erledigen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebes/freiberuflichen Betriebes.