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Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit die neu gegründete GbR beim Finanzamt angemeldet werden kann?

Damit wir die neu gegründete GbR beim Finanzamt anmelden können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung (wenn Gewerbebetrieb)
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der Gesellschafter
  • betriebliche Adresse
  • betriebliche Bankverbindung
  • bisherigen vorhandenen steuerlichen Angaben: Steuernummer, ID-Nummer der Gesellschafter
  • unterschriebene Vertretungs- und Postzustellungsvollmacht für uns
  • Gewinnverteilung
  • ggf. Gesellschaftsvertrag

Weiterhin benötigen wir folgende Informationen:

  • geschätzter Umsatz im Gründungsjahr
  • geschätzter Umsatz im Folgejahr
  • bei einem Jahresumsatz iHv € 22.000 Anwendung der Kleinunternehmerregelung? - kein Umsatzsteuerausweis, kein Vorsteuerabzug
  • geschätzter Gewinn im Gründungsjahr
  • geschätzter Gewinn im Folgejahr
  • Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder Bilanz

Mit diesen Angaben erledigen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebes/freiberuflichen Betriebes.