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Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit eine inländische Betriebsstätte (Kapitalgesellschaft) beim Finanzamt angemeldet werden kann?

Damit die neu zugründende Betriebsstätte als Kapitalgesellschaft von uns beim Finanzamt angemeldet werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie des Beschlusses über die Gründung einer inländischen Betriebsstätte (z.B. GmbH)
  • Kopie der Gesellschafterliste
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Anmeldung zum Handelsregister oder Handelsregisterauszug (wenn schon eingetragen)
  • unterschriebene Vertretungs- und Postzustellungsvollmacht
  • unterschriebene Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
  • Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter und des Geschäftsführers
  • Kopie des Mietvertrages der betrieblichen Räume (wenn nicht zu Hause bei einem Gesellschafter)
  • wenn vorhanden Kopie des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers

  • Weiterhin benötigen wir folgende Informationen:
  • geschätzter Umsatz im Gründungsjahr
  • geschätzter Umsatz im Folgejahr
  • geschätzter Gewinn im Gründungsjahr
  • geschätzter Gewinn im Folgejahr

Wir erledigen dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft und erstellen die Eröffnungsbilanz.