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Betreuungskosten für Kinder

Wenn Ihnen Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder entstehen können Sie diese im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug sind:

  • Das Kind muss Ihrem Haushalt angehören
  • Es muss Ihr eigenes Kind oder ein Pflegekind sein
  • Das Kind muss unter 14 Jahren alt sein

Lassen Sie sich dazu von ihrer Betreuungsanstalt eine Rechnung ausstellen. Folgende Aufwendung akzeptiert das Finanzamt als Kinderbetreuungskosten:

  • Kindergarten
  • Tagesmütter
  • Kinderpfleger
  • Haushaltshilfen

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