Betreuungskosten für Kinder
Wenn Ihnen Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder entstehen können Sie diese im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug sind:
- Das Kind muss Ihrem Haushalt angehören
- Es muss Ihr eigenes Kind oder ein Pflegekind sein
- Das Kind muss unter 14 Jahren alt sein
Lassen Sie sich dazu von ihrer Betreuungsanstalt eine Rechnung ausstellen. Folgende Aufwendung akzeptiert das Finanzamt als Kinderbetreuungskosten:
- Kindergarten
- Tagesmütter
- Kinderpfleger
- Haushaltshilfen