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Tuesday-Sunday 11am - 3pm
5pm - 11pm

Schulgeld

Auch das Schulgeld lässt sich ähnlich zu den Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass Sie Kindergeld erhalten bzw. Kinderfreibeträge nutzen können.  Auch die Kosten für den Besuch einer Privatschule sind absetzbar, allerdings nur zu 30 % und bis zu maximal 5.000 € jährlich pro Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).