Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für haushaltsnahe Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus & Grundstück ausgeführt werden. Diese Kosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden (§ 35a EStG).
Folgende Haushaltsnahe Tätigkeiten werden vom Finanzamt anerkannt:
- Winterdienst
- Laubblasen
- Gartenpflege
- Fensterreinigung
- Wohnraumreinigung
Wenn Sie für Arbeiten Am oder im Haus einen Handwerker beauftragen können Sie diese Kosten als Handwerkerkosten ansetzen sehen Sie hierzu: Handwerkerkosten.