Unterhaltszahlungen an den Ex Partner
Der zahlende Partner kann die Ausgaben im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu 13.805 € geltend machen (33a EStG).
Vorausgesetzt der Unterhaltsempfangene versteuert die Einnahmen als sonstige Einkünfte. Der Sonderausgabenabzug funktioniert daher nur mit Zustimmung des Expartners.