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Vorsorgeaufwendungen

Beiträge für Versicherungen können als Sonderausgabe im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich ebenfalls geltend gemacht werden. Dazu zählt zum einen die Basisversorgung, wie beispielsweise: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup Rente oder auch zur berufsständischen Versorgungswerken. Des Weiteren zählen auch die folgenden sonstigen Versorgungsaufwendungen als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) :

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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