Vorsorgeaufwendungen
Beiträge für Versicherungen können als Sonderausgabe im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich ebenfalls geltend gemacht werden. Dazu zählt zum einen die Basisversorgung, wie beispielsweise: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup Rente oder auch zur berufsständischen Versorgungswerken. Des Weiteren zählen auch die folgenden sonstigen Versorgungsaufwendungen als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) :
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung