Lohnersatzleistungen
Zu den bedeutendsten Lohnersatzleitungen gehören:
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
Diese Ersatzleistungen unterliegen nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet das diese Einkünfte zwar steuerfrei sind aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöhen.