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Wann muss ich Darlehensverträge einreichen?

Darlehensverträge benötigen wir nur als Kopie.

Bitte reichen Sie die Kopien der Vreträge immer sofort mit der nächsten Buchhaltung ein.

Für die Zukunft wissen wir dann Bescheid.

Wenn sich Änderungen ergeben, reichen Sie diese bitte umgehend bei der nächsten Buchhaltung wieder ein.