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Was muss ich bei Bargeldkassen beachten?

Seit dem 1.1.2020 gelten neue gesetzliche (strengere) Anforderungen für elektronische Registrierkassen.

Bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung kann es zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlage (Umsätze) kommen.

Alle Registrierkassen sollen mit einem zertifizierten Sicherheitssystem ausgestattet werden.

Für Ihre Barumsätze besteht eine Belegausgabepflicht, d.h. Sie müssen Ihren Kunden einen Beleg ausstellen, wenn diese an Ihrer Kasse bezahlen.

Der Beleg kann in Papierform oder auch elektronisch ausgestellt werden.

 

Diese Angaben müssen auf Ihrem Beleg zu finden sein:

  • vollständigen Namen und Anschrift Ihres Unternehmens,
  • Datum und Uhrzeit der Vorgangsbeendigung,
  • Anzahl und Art der Gegenstände oder
  • Umfang und Art der sonstigen Leistung,
  • Transaktionsnummer,
  • Nettobetrag,
  • Steuerbetrag und
  • Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung,
  • Seriennummer des elektronischen Sicherheitsmoduls,
  • Betrag mit Zahlungsart (bar, Girokarte, Kreditkarte),
  • Signaturzähler & Prüfwert

 

Für den Fall, dass Sie ein neues Kassensystem erwerben, müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Anschaffung mitteilen.

Diese Meldung muss auf einen speziellen amtlichen Vordruck erfolgen.

Alle Daten der Kasse müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

In dieser Zeit müssen die Daten jederzeit verfügbar und auswertbar sein.

 

Zusätzlich müssen die folgenden Daten 10 Jahre aufbewahrt werden:

  • Auswertungsdaten,
  • Programmierdaten,
  • Stammdaten,
  • Handbücher,
  • Programmieranleitung